Jetzt kaufen, 50% sparen!!

Haha, zum ersten Mal bieten wir sowas auch einmal. Nicht auf alles, und nicht für alle, dafür ist das ausnahmsweise keine Bauernfängerei. Man könnte sagen Handwerker sollen „gefangen“ – besser: – begeistert werden vom Einsatz von Elektro-Lastenrädern beim Verrichten ihres Tagewerks.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat ein Programm „Förderung E-Lastenräder“ aufgelegt. Adressaten für diese Förderung sind Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg. Diese erhalten beim Kauf von E-Lastenrädern die Hälfte – maximal 4000 € – über deren L-Bank vom Land zurück. (Nachtrag am 5. April 2018: Seit dem 1. April 2018 ist die Förderung von 50% auf 30% reduziert, der Maximalbetrag von 4000 € auf 3000 € gekürzt).

Machen wir doch mit, dachte sich Radnabel. War zu klären, ob atls mit E-Motor als förderwürdige E-Lastenräder anerkannt werden. Hier der Schriftverkehr:


Radnabels Anschreiben vom 1.März an die L-Bank:


Guten Tag,

Radnabel baut seit fast dreißig Jahren alltagstaugliche „Liege“-Räder („Liege“ in Anführungszeichen, da diese Kategorisierung eher irreführend ist). Bei diesem Radkonzept ist neben anderen Anforderungen der Lastentransport  ein wichtiges Thema. Auf dem Rad selber können 70 kg Last transportiert werden. Für größere Lasten eignen sich unsere Räder als Zugmaschine von Lastenanhängern.

Natürlich haben wir von der Förderung von E-Lastenrädern erfahren. Wenn auch das Prozedere bisher an uns vorbei ging. Auf Ihrer Homepage findet sich lediglich der Hinweis, dass Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e gefördert werden. Unsere Fahrzeuge fallen unter L1e. Aber nach welchen Kriterien erkennen Sie ein L1e als förderungswürdiges Lastenrad an?

Aktuell haben wir Anfragen aus dem Handwerk, ob unsere Räder die Förderung als E-Lastenräder genießen können.  Deshalb habe ich nun diese Fragen an Sie:
– Welche Kriterien muss ein E-Lastenrad erfüllen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen?
– Wie und von wem wurden diese Kriterien aufgestellt?
– Was müssen wir unternehmen, um mit unseren Rädern in den Genuss dieser Förderung zu kommen?

Unsere Räder haben generell das Problem der Uneindeutigkeit, die aus deren Allroundtauglichkeit resultiert. Unser Augenmerk ist darauf gerichtet, ein einziges Fahrzeug für alle Einsatzzwecke anzubieten: nur einmal viel Geld ausgeben. Eine Baukastenkonzept, rasches Anpassen an die gegebene Situation (deshalb auch die Lösung mit – unterschiedlichen – Schwerlastanhängern).

Die Eigenschaften des Radnabel-Konzepts:
http://www.radnabel.com/atl-modelle/klassik/atl-klassik-eigenschaften/

Radnabel und E-Mobilität (chronologisch, das Neueste unten):
http://www.radnabel.com/atl-modelle/elektro/

Links zu einschlägigen Bildern (allerdings motorfrei) aus http://www.radnabel.com/spektrum/atl-variationen/ :
http://www.radnabel.com/wp-content/uploads/2013/12/5g.jpg
http://www.radnabel.com/wp-content/uploads/2013/12/radtransport.jpg
http://www.radnabel.com/wp-content/uploads/2013/12/gasflasche.jpg
http://www.radnabel.com/wp-content/uploads/2013/12/holzlaster.jpg
http://www.radnabel.com/wp-content/uploads/2013/12/radperrad.jpg

Ich freue mich auf Ihre Antwort und grüße, Dieter Baumann


Erste Antwort der L-Bank vom 2.März:


Sehr geehrter Herr Baumann,

da wir uns bezüglich Ihrer unten stehenden Anfrage nicht zu 100 % sicher sind, klären wir das Ganze mit dem Verkehrsministerium BW ab und werden nach Rückantwort unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Wir bitten Sie bis dahin um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen


Zweite Antwort der L-Bank vom 6.März:


Sehr geehrter Herr Baumann,

wir haben zwischenzeitlich Rückmeldung vom Verkehrsministerium BW erhalten und teilen Ihnen zur Förderfähigkeit eines elektrisch betriebenen Liegerades folgendes mit:

Da das Unternehmen „Radnabel“ auch ein elektrisch betriebenes Rad zum Transport schwerer Lasten anbietet (http://www.radnabel.com/atl-modelle/elektro/), sehen wir hier kein Problem der Förderwürdigkeit.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


So einfach kann sowas sein. Jetzt sind wir also auch Lastenradhersteller (was wir natürlich schon lange wissen). Jetzt sollten die zu Begünstigenden nur noch von ihrem Glück in Kenntnis gesetzt werden können. Erster Schritt dazu: Seit heute entsteht eine weitere Modellseite „atl-lastenrad“, die genauer über das Procedere der Förderung informiert.